Hausordnung der Tierherberge Donzdorf

Hausordnung Tierherberge Donzdorf

§ 1 Besuch auf eigene Gefahr

Von den Tieren können Gefahren ausgehen. Der Aufenthalt auf dem Tierheimgelände sowie das Berühren der Tiere geschehen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 2 Weisungsbefugnis

Weisungsbefugt sind der Vorstand, die Tierheimleitung und das Pflegepersonal. Den Anweisungen der vorstehenden Personen ist Folge zu leisten.

§ 3 Betreten der Räume

Die Bedienung der Türen zu den Ausläufen und des Eingangstores wird ausschließlich vom Tierheimpersonal bzw. dem Vorstand durchgeführt. Der Zutritt zu den restlichen Räumlichkeiten, wie Aufenthaltsraum, Lagerräumen, dem Wäscheraum und der Futterküche ist für Besucher verboten.

§4 Füttern und Reinigung

Das Füttern der Tiere wird ausschließlich vom Tierheimpersonal durchgeführt. Das Füttern mit Leckerlis innerhalb des gesamten Geländes ist strikt verboten. Spielmaterial oder Kauartikel dürfen den Tieren nicht gegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vom Personal im Einzelfall erlaubt wird.

§ 5 Öffnungszeiten

Während der Öffnungszeiten des Tierheims ist es den Mitgliedern und Besuchern gestattet, das Tierheim zu betreten. Nach Beendigung der Öffnungszeiten ist das Tierheimgelände zu verlassen. Die Öffnungszeiten müssen nicht gleich den der Betriebszeiten des Tierheims sein.

§ 6 Spazierenführen von Hunden

Gassigänger sind Mitglieder des Tierschutzvereins Tierherberge Donzdorf e.V. Grundsätzlich gilt, dass der Mitgliedsausweis oder der Personalausweis während der „Gassigehzeit“ in der Tierherberge verbleiben muss. Mitgliedsausweise dürfen nur durch ausdrückliche Genehmigung des Vorstandes während des „Gassigehens“ einbehalten werden.

Es besteht überall ausnahmslos Leinenzwang! Sofern zwei Hunde gemeinsam Spazieren geführt werden sollen, so ist eine ausdrückliche Genehmigung vorher bei der Tierheimleitung einzuholen. Für grob fahrlässige Handlung übernimmt der Verein keine Haftung. Unterwegs dürfen keine Hunde getauscht oder an eine andere Person übergeben werden. Hunde sind nur von volljährigen Personen auszuführen. Bei Zuwiderhandlung sind wir gezwungen, diejenigen Personen von weiteren Spaziergängen mit den Tierheimhunden auszuschließen. Weiterhin erwirkt derjenige einen Haftungsausschluss.

§ 7 Persönliche Sachen

Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Film- und Fotomaterial

Das Anfertigen von Film- und Fotomaterial im Tierheim ist verboten. Die Pressestelle der Tierherberge Donzdorf e.V. bzw. der Vorstand kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Regelung treffen. Fotos von Tieren der Tierherberge Donzdorf e.V., gleich ob im Tierheim oder außerhalb gemacht, dürfen ohne vorherige Genehmigung des Vorstandes nicht veröffentlicht werden.

§ 9 Aufenthalt von Kindern im Tierheim

Kinder müssen im Wirkungsbereich der Erziehungsberechtigten bleiben.

§ 10 Verstöße

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung oder bei Störung des Betriebes kann die betreffende Peson direkt des Tierheims verwiesen werden. Bei mehrfacher Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung oder sonstige erhebliche Störung des Betriebes, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Der Verein kann sich in Versicherungsfällen zu Lasten des Hundeführers bei Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen enthaften (d.h., die Schadensersatzforderung richtet sich gegen die zuwiderhandelnde Person).

Stand  Juni 2017