ERSCHOSSENER HUND

„Ein seltsamer Fall“ – die Labradorhündin scheint offenbar nicht gewildert zu haben

Schütze nennt keinen sachlichen Grund



Die Polizei weiß jetzt, wer den Hund am Unterkochener Heulenberg erschossen hat. Einen Vorwurf, der Hund habe gewildert, hat der verdächtigte Jäger nicht erhoben. Der Fall sei „etwas seltsam“, sagen mehrere dazu.


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VON MANFRED MOLL

AALEN-UNTERKOCHEN Am Freitag hat sich am Heulenberg oberhalb Unterkochen kurz nach 17 Uhr folgendes zugetragen: Eine Hundehalterin und deren Freundin gingen mit der 4-jährigen blonden Labradorhündin „Dina“ spazieren. Dina ging nicht an der Leine (ist dort nicht Pflicht) und riss plötzlich aus, rannte den Hang hinauf. Die Frauen sahen den Hund nicht mehr, doch riefen und pfiffen ihm, stiegen ihm auch im steilen Gelände nach. Bald darauf hörten sie einen Schuss. Vielleicht 30 Sekunden später einen zweiten Schuss und ein Winseln. Dann sahen sie durch die Bäume einen hellen Kombi davon fahren.
Der Mann der Hundehalterin, der Förster und ein Beamter der Polizeihundestaffel suchten und fanden später den toten Hund, etwas unterhalb des Weges, auf dem das Auto fortgefahren war.
„Wir hatten Angst, zumal nach dem ersten Schuss“, erklärt Hundehalterin Maria-Luise Schmid im Gespräch mit dieser Zeitung. Zu dieser Tageszeit in einem von Spaziergängern frequentierten Waldstück zu schießen, sei sicher gefährlich. Und ausgerechnet den Labrador „Dina“ zu erschießen, sei völlig unverständlich. „Der Hund war freundlich zu jedermann, auch zu anderen Artgenossen und gegenüber weiteren Tieren“.
„Der Hund war nicht negativ aufgefallen“, bestätigt die Polizei auf Anfrage der SchwäPo. – Ein erfahrener Jagdpächter schüttelt den Kopf. „Nach dem Jagdgesetz hat der Verdächtigte das gar nicht dürfen“, sagt er, außerdem: „Ein Labrador erwischt doch gar kein Reh!“ Und erschwerend komme hinzu, dass der Schütze den Kadaver liegen gelassen hat. Selbst Jäger, betont er, müssen tote Tiere aus dem Wald entfernen.
Warum nur ist die Labradorhündin erschossen worden? Vielleicht ein Racheakt? Hatte es früher einen Streit gegeben, war etwa der Hund bereits mehrfach ausgerückt? – „Nichts von alledem“, erklärt die Hundehalterin.
Sogar die Polizei ist etwas ratlos. Auf die Frage, warum er den Hund erschossen habe, nenne der Verdächtigte keinen sachlichen Grund, sondern weise nur darauf hin, dass er das habe dürfen, berichtet Polizeisprecher Bernhard Kohn. Die Polizei ermittle jedenfalls weiter wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Aber wie ist denn nun die Rechtslage genau? – An der Leine gehen musste der Hund nicht, der Polizeilichen Umweltverordnung der Stadt Aalen zufolge. Den Hund zu erschießen war dem zufolge, was über die Sache bekannt ist, auch nicht rechtens. Paragraf 29 des Landesjagdgesetzes erlaubt zwar dem Jagdpächter (Jagdgästen nicht), einen Hund zu töten, „wenn er erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden könnte“. Doch selbst diese Vorschrift wird eingeschränkt: Der Hund darf auch nicht erschossen werden, wenn er eingefangen werden könnte, oder auf andere Weise Begleitpersonen nach kurzer Unterbrechung wieder auf den Hund einwirken könnten.
Nach allem, was dieser Zeitung bekannt ist, hat der Jagdpächter den Hund erschossen. Falls er das unrechtmäßig getan hat, erwartet ihn ein Bußgeld, erklärt Wolfgang Klement, Leiter der Geschäftsstelle des Kreisjagdamtes beim Landratsamt. Schlimmer werde es für den Schützen, falls er wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes zu mehrt als 60 Tagessätzen verurteilt werde. Dann werde ihm die Jagderlaubnis für fünf Jahre entzogen.
„So einen Fall hat's in meinen zwölf Dienstjahren noch nicht gegeben. Normalerweise erstattet der Jagdpächter Anzeige und der Hundehalter muss 150 Euro Bußgeld zahlen“, so Klement.