ERSCHOSSENER HUND
„Ein
seltsamer Fall“ – die Labradorhündin scheint offenbar nicht
gewildert zu haben
Schütze nennt keinen sachlichen Grund
Die Polizei weiß jetzt, wer den Hund am Unterkochener Heulenberg erschossen
hat. Einen Vorwurf, der Hund habe gewildert, hat der verdächtigte Jäger
nicht erhoben. Der Fall sei „etwas seltsam“, sagen mehrere dazu.
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VON MANFRED MOLL
AALEN-UNTERKOCHEN Am Freitag hat sich am Heulenberg oberhalb Unterkochen kurz
nach 17 Uhr folgendes zugetragen: Eine Hundehalterin und deren Freundin gingen
mit der 4-jährigen blonden Labradorhündin „Dina“ spazieren.
Dina ging nicht an der Leine (ist dort nicht Pflicht) und riss plötzlich
aus, rannte den Hang hinauf. Die Frauen sahen den Hund nicht mehr, doch riefen
und pfiffen ihm, stiegen ihm auch im steilen Gelände nach. Bald darauf
hörten sie einen Schuss. Vielleicht 30 Sekunden später einen zweiten
Schuss und ein Winseln. Dann sahen sie durch die Bäume einen hellen Kombi
davon fahren.
Der Mann der Hundehalterin, der Förster und ein Beamter der Polizeihundestaffel
suchten und fanden später den toten Hund, etwas unterhalb des Weges,
auf dem das Auto fortgefahren war.
„Wir hatten Angst, zumal nach dem ersten Schuss“, erklärt
Hundehalterin Maria-Luise Schmid im Gespräch mit dieser Zeitung. Zu dieser
Tageszeit in einem von Spaziergängern frequentierten Waldstück zu
schießen, sei sicher gefährlich. Und ausgerechnet den Labrador
„Dina“ zu erschießen, sei völlig unverständlich.
„Der Hund war freundlich zu jedermann, auch zu anderen Artgenossen und
gegenüber weiteren Tieren“.
„Der Hund war nicht negativ aufgefallen“, bestätigt die Polizei
auf Anfrage der SchwäPo. – Ein erfahrener Jagdpächter schüttelt
den Kopf. „Nach dem Jagdgesetz hat der Verdächtigte das gar nicht
dürfen“, sagt er, außerdem: „Ein Labrador erwischt
doch gar kein Reh!“ Und erschwerend komme hinzu, dass der Schütze
den Kadaver liegen gelassen hat. Selbst Jäger, betont er, müssen
tote Tiere aus dem Wald entfernen.
Warum nur ist die Labradorhündin erschossen worden? Vielleicht ein Racheakt?
Hatte es früher einen Streit gegeben, war etwa der Hund bereits mehrfach
ausgerückt? – „Nichts von alledem“, erklärt die
Hundehalterin.
Sogar die Polizei ist etwas ratlos. Auf die Frage, warum er den Hund erschossen
habe, nenne der Verdächtigte keinen sachlichen Grund, sondern weise nur
darauf hin, dass er das habe dürfen, berichtet Polizeisprecher Bernhard
Kohn. Die Polizei ermittle jedenfalls weiter wegen eines möglichen Verstoßes
gegen das Tierschutzgesetz.
Aber wie ist denn nun die Rechtslage genau? – An der Leine gehen musste
der Hund nicht, der Polizeilichen Umweltverordnung der Stadt Aalen zufolge.
Den Hund zu erschießen war dem zufolge, was über die Sache bekannt
ist, auch nicht rechtens. Paragraf 29 des Landesjagdgesetzes erlaubt zwar
dem Jagdpächter (Jagdgästen nicht), einen Hund zu töten, „wenn
er erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden könnte“.
Doch selbst diese Vorschrift wird eingeschränkt: Der Hund darf auch nicht
erschossen werden, wenn er eingefangen werden könnte, oder auf andere
Weise Begleitpersonen nach kurzer Unterbrechung wieder auf den Hund einwirken
könnten.
Nach allem, was dieser Zeitung bekannt ist, hat der Jagdpächter den Hund
erschossen. Falls er das unrechtmäßig getan hat, erwartet ihn ein
Bußgeld, erklärt Wolfgang Klement, Leiter der Geschäftsstelle
des Kreisjagdamtes beim Landratsamt. Schlimmer werde es für den Schützen,
falls er wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes zu mehrt als
60 Tagessätzen verurteilt werde. Dann werde ihm die Jagderlaubnis für
fünf Jahre entzogen.
„So einen Fall hat's in meinen zwölf Dienstjahren noch nicht gegeben.
Normalerweise erstattet der Jagdpächter Anzeige und der Hundehalter muss
150 Euro Bußgeld zahlen“, so Klement.